Am 28. Juli 2021 hat die BaFin Neuerungen in den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) angekündigt. Ab Januar 2022 müssen beaufsichtigte Asset Manager die Reporting Anforderungen von VAG 2.0 erstmals erfüllen.

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